Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Für alle Vertragsabschlüsse mit der Lammel & Partner GbR gelten die nachfolgenden Bedingungen, soweit nicht schriftlich besondere Vereinbarungen getroffen wurden. Der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung, spätestens aber mit der Annahme der ersten Lieferung an.

§ 2 Preis

Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Sie gelten, ausschließlich Verpackung, ab Lager und nur für den vorliegenden Auftrag.

§ 3 Lieferung und Gefahrenübergang

Versand und Transport erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners.

§ 4. Fristen

Eine vereinbarte Liefer- bzw. Installationsfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor die technische Ausführung des Auftrags geklärt ist. Nicht von der Lammel & Partner GbR zu vertretende Verzögerungen führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Liefer- bzw. Installationsfrist.

Ist der Lammel & Partner GbR eine Leistungserbringung unmöglich, so wird sie von der Verpflichtung zur Leistung und von allen damit zusammenhängenden sonstigen Verpflichtungen frei. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen.

Werden vereinbarte, gegebenenfalls verlängerte Fristen durch die Lammel & Partner GbR um mehr als vier Wochen überschritten, so ist der Vertragspartner berechtigt, der Lammel & Partner GbR eine Nachfrist zu setzen, deren Dauer der Art, dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad der Leistung angemessen ist, jedoch mindestens zwei Wochen beträgt. Ein Rücktritt des Vertragspartners vom Vertrag ist nur zulässig, wenn eine Nachfrist gesetzt wurde und diese erfolglos verstrichen ist.

§ 5 Gewährleistung und Haftung

Für den Verkauf gebrauchter Waren sind Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers grundsätzlich ausgeschlossen.

Beanstandungen wegen unvollständiger Leistung oder äußerlich erkennbarer Mängel der Leistung müssen innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Leistung, Beanstandungen wegen verborgener Mängel innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung vom Auftraggeber der Lammel & Partner GbR schriftlich angezeigt werden.

Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb der ersten sechs Monate nach der Lieferung der beanstandeten Sache oder Leistung geltend gemacht werden. Als Zeitpunkt der Lieferung gilt der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf solche Mängel, die nachweislich auf Umständen beruhen, welche vor dem Beginn der Gewährleistungsfrist liegen – dazu gehören insbesondere fehlerhafte Bauart, mangelnde Güte des Material und mangelnde Ausführung – soweit sie die Brauchbarkeit der Leistung mehr als unerheblich beeinträchtigen. Eine Gewährleistungspflicht besteht nicht für normale Abnutzung, insbesondere bei Verschleißteilen, sowie für Schäden oder Störungen, die zurückzuführen sind auf unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung und ungenügende Instandhaltung, vom Auftraggeber oder Dritten erstellte fehlerhafte Programme, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, Abweichungen von den normalen Betriebsbedingungen, Einflüsse von Fremdgeräten oder mangelhafter Dienstleistungen durch den Auftraggeber oder Dritte einschließlich Aufstellung, Einbau oder Anschluß von Liefergegenständen. Eine Gewährleistungspflicht besteht ferner dann nicht, wenn auf Wunsch des Auftraggebers von der normalen Ausführung der Leistung (z.B. hinsichtlich der verwendeten Werkstoffe) abgewichen wird.

Im Gewährleistungsfall wird die Lammel & Partner GbR nach ihrem billigen Ermessen die mangelhafte Leistung nachbessern oder neu erbringen. Der Auftraggeber gibt auf Wunsch der Lammel & Partner GbR durch Übersendung des beanstandeten Liefergegenstandes Gelegenheit, die Ursachen des gemeldeten Fehlers zu untersuchen und zu beseitigen oder Ersatz zu leisten.

Ersetzte Teile werden Eigentum der Lammel & Partner GbR. Für eine nachgebesserte oder neu erbrachte Leistung gilt eine Gewährleistungsfrist von drei Monaten, mindestens aber bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist für die ursprünglich erbrachte Leistung. Die hier festgelegten Gewährleistungsbedingungen gelten entsprechend.

Der Auftraggeber hat das Recht auf Wandlung oder Minderung nur dann, wenn der Lammel & Partner GbR mindestens drei Mal angemessen Zeit und Gelegenheit für Nachbesserung oder Ersatz gegeben wurden und der Mangel dennoch nicht behoben wurde. Anspruch auf Schadenersatz hat der Auftraggeber nur unter diesen Voraussetzungen und wenn der Lammel & Partner GbR bezüglich des Mangels Vorsatz oder Grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Nur der unmittelbare Schaden ist ersatzfähig und beschränkt sich auf den für die mangelhafte Leistung oder Teilleistung vereinbarten Nettopreis.

Die Lammel & Partner GbR haftet in keinem Fall für Vermögens- und Folgeschäden irgendwelcher Art.

Die Lammel & Partner GbR haftet bei Verzug für den durch die Verspätung entstandenen Schaden nur dann, wenn der Verzug auf ihrem eigenen zumindest grob fahrlässigen Verschulden beruht. Die Haftung ist für jede volle Woche des Verzugs auf 0,5 %, insgesamt auf höchstens 5 % des für die rückständige Leistung vereinbarten Nettopreises beschränkt.

Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung der Lammel & Partner GbR auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferer des mangelhaften Fremderzeugnisses, es sei denn, die mit diesem Lieferer vereinbarte Gewährleistungsfrist ist bereits abgelaufen.

§ 6 Erstellung von Software

Auf Verlangen der Lammel & Partner GbR hat der Auftraggeber seine Mitarbeiter für Auskünfte, sowie alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Softwareleistungen werden nach Art und Umfang aufgrund der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder gemeinsam erarbeiteten Unterlagen, unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der zu verwendenden Datenverarbeitungsanlagen, erbracht.

Die Lammel & Partner GbR ist berechtigt, mit der Entwicklung und Ausarbeitung der von ihr zu erbringenden Leistungen Dritte zu beauftragen. Die Lammel & Partner GbR ist verpflichtet, alle ihr im Rahmen eines Softwareauftrages bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. Die Lammel & Partner GbR wird diese Verpflichtung in gleicher Weise Dritten auferlegen, die von ihr im Rahmen eines Softwareauftrages eingeschaltet werden.

Alle gegenwärtigen und zukünftigen urheberrechtlichen und/oder gewerblichen Schutzrechte an dem von der Lammel & Partner GbR verkauften Programmen und an allen daraus abgeleiteten Programmen, auch an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Angebotsunterlagen verbleiben bei der Lammel & Partner GbR. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die vorgenannten Sachen und Werke zu keiner Zeit ohne die Zustimmung der Lammel & Partner GbR Dritten zugänglich sind. Für Schäden, die sich aus der Verletzung dieser Verpflichtung ergeben, haftet der Auftraggeber.

§ 7 Zahlung

Nach Empfang von Leistung und Rechnung sind Zahlungen sofort ohne Abzug fällig. Zahlungsanweisungen, Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Aufrechnungsansprüche des Auftraggebers sind nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Auftraggebers zulässig. Bei vertragswidrigem Verhalten, Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners oder bei Überschreitung vereinbarter Zahlungsfristen wird die gesamte Restschuld – ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel – sofort fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges kann die Lammel & Partner GbR Zinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Ausführung und Abrechnung von Teillieferungen ist möglich.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher der Lammel & Partner GbR gegen den Vertragspartner zustehender Ansprüche Eigentum der Lammel & Partner GbR.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand, Nebenbestimmungen

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen – auch für Wechselverbindlichkeiten – ist Berlin. Gerichtsstand ist Berlin.

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der nichtigen Bestimmungen soll gelten, was dem erkennbar gewollten Vertragszweck im gesetzlich erlaubten Sinn am nächsten kommt.